AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Friedrich Eberlein GmbH,
Hauptstraße 39/50, 91731 Langenfurth
(Stand 01.07.2021)
Hauptstraße 39/50, 91731 Langenfurth
(Stand 01.07.2021)
1. Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr zwischen der Friedrich Eberlein GmbH (im Folgenden: „Anbieter“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunden“ genannt). Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung werden diese AGB auch dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen und der Kunde deren Geltung nicht widersprochen hat.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass der Anbieter diesen ausdrücklich und in Textform zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss im Allgemeinen
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Waren des Anbieters ist unverbindlich und stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein entsprechendes Angebot durch seine Bestellung zu unterbreiten.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder stillschweigend durch die Ausführung der Bestellung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder diesen AGB. Im Falle der stillschweigenden Annahme des Angebots gilt der Lieferschein beziehungsweise die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
3. Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann Waren im Webshop des Anbieters www.eberSHOP.de über die Schaltfläche “In den Warenkorb“ in seinen virtuellen Warenkorb hinzufügen, wodurch er jedoch noch keine rechtsverbindliche Bestellung abgibt. Nachdem der Kunde auf die Schaltfläche „weiter im Bestellprozess“ geklickt hat, erhält er die Möglichkeit seine Eingaben nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Erst in einem weiteren Schritt, durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine Bestellung und damit ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(2) Der Anbieter schickt dem Kunden daraufhin unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung). In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, so dass hierdurch noch kein Vertrag geschlossen wird, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Eingangs zugleich die Annahme erklärt.
(3) Nach Eingang der Bestellung wird der Anbieter diese unverzüglich prüfen und dem Kunden per E-Mail innerhalb von zwei Werktagen mitteilen, ob er die Bestellung annimmt. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden durch eine separate Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch stillschweigend durch Versendung der bestellten Ware annimmt.
(4) Nachdem der Kunde über ein registriertes Kundenkonto verfügt, speichert der Anbieter den Vertragstext nach dem Vertragsschluss dort.
(5) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellen Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager, erfolgt keine Annahmeerklärung. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich und erstattet bereits erhaltene Gegenleistung ebenfalls unverzüglich.
4. Vertragsgegenstand, Darstellung der Waren
(1) Vertragsgegenstand sind die Waren und Dienstleistungen, auf die sich der Anbieter und der Kunde im Rahmen der Bestellung und der Auftragsbestätigung geeinigt haben.
(2) Der Anbieter unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Eigenschaften der präsentierten Ware genau darzustellen, einschließlich der Zusammensetzung und Farben. Produktionsbedingte Abweichungen und Toleranzen sind nicht auszuschließen. Die Farbanzeige hängt zudem beim Webshop „www.eberSHOP.de“ von dem Anzeigemedium (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) und den Farbeinstellungen des Kunden ab. Daher kann der Anbieter nicht garantieren, dass die Farben auf dem Anzeigemedium des Kunden genau wiedergegeben werden.
(2) Der Anbieter unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Eigenschaften der präsentierten Ware genau darzustellen, einschließlich der Zusammensetzung und Farben. Produktionsbedingte Abweichungen und Toleranzen sind nicht auszuschließen. Die Farbanzeige hängt zudem beim Webshop „www.eberSHOP.de“ von dem Anzeigemedium (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) und den Farbeinstellungen des Kunden ab. Daher kann der Anbieter nicht garantieren, dass die Farben auf dem Anzeigemedium des Kunden genau wiedergegeben werden.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Sämtliche Preisangaben des Anbieters sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Versand- bzw. Anfuhr- und Lieferkosten. Etwaige Zölle und ähnliche Abgaben, die beim Auslandsversand anfallen, sind in dem Preis nicht enthalten und werden vom Kunden getragen.
(2) Die Versandkosten sind in den Preisangaben im Webshop oder im Katalog angegeben. Die anfallenden Versandkosten werden außerdem in der Bestellmaske des Webshops angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung absendet.
(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung, per Vorkasse oder über Pay Pal PLUS (hier: Visacard, Mastercard, American Express, Lastschrift oder persönlichen Paypal-Account).
(4) Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Dies gilt nicht, soweit seine Gegenforderung mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.
(2) Die Versandkosten sind in den Preisangaben im Webshop oder im Katalog angegeben. Die anfallenden Versandkosten werden außerdem in der Bestellmaske des Webshops angezeigt, bevor der Kunde die Bestellung absendet.
(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung, per Vorkasse oder über Pay Pal PLUS (hier: Visacard, Mastercard, American Express, Lastschrift oder persönlichen Paypal-Account).
(4) Zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Dies gilt nicht, soweit seine Gegenforderung mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.
6. Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug
(1) In Ermangelung einer abweichenden Abrede ist Lieferung „EXW Ab Werk“ (Incoterms 2020) vereinbart. Die Ver- und die Entladung der Lieferung sind – soweit nicht anders vereinbart – nicht Vertragsgegenstand. Mit zur Verfügung stellen der Ware für den Kunden, den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte des Anbieters, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch dieses erfolgt. Die Gefahr geht auch auf den Kunden über, wenn auf Veranlassung des Anbieters von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft).
(2) Soweit die Versendung oder Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden. In den beiden Fällen trägt der Anbieter lediglich die Kosten für Fracht und Versicherung. Wird der Versand auf Wunsch oder auf Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Das Gleiche gilt, soweit sich die Versendung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretender Hindernisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verzögert. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft bzw. der Lieferung dem Versand der Waren gleich.
(3) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie sind insbesondere dann zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Anbieters und deren Unterlieferanten eintreten, insbesondere diese trotz des Bestehens eines Einkaufsvertrages bzw. Vorliegens einer Bestellung den Anbieter nicht vertragskonform und rechtzeitig beliefern können. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Anbieter dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von dem Anbieter die Erklärung verlangen, ob es zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Anbieter nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse bei ihm eintreten.
(5) Der Anbieter haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat es nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Anbieter ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
(2) Soweit die Versendung oder Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Kunden. In den beiden Fällen trägt der Anbieter lediglich die Kosten für Fracht und Versicherung. Wird der Versand auf Wunsch oder auf Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Das Gleiche gilt, soweit sich die Versendung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretender Hindernisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, verzögert. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft bzw. der Lieferung dem Versand der Waren gleich.
(3) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Sie sind insbesondere dann zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Anbieters und deren Unterlieferanten eintreten, insbesondere diese trotz des Bestehens eines Einkaufsvertrages bzw. Vorliegens einer Bestellung den Anbieter nicht vertragskonform und rechtzeitig beliefern können. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Anbieter dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von dem Anbieter die Erklärung verlangen, ob es zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Anbieter nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls die vorgenannten Hindernisse bei ihm eintreten.
(5) Der Anbieter haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten hat es nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Anbieter ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
(2) Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, die von ihm gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.
(3) Greift ein Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde unverzüglich den Dritten auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und den Anbieter unterrichten, um diesen die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, sind sie vom Kunden zu tragen.
8. Sachmängel, Mängelrüge, Garantie und Gewährleistung
(1) Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Anbieter nur wie folgt: Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Wareneingang dem Anbieter in Textform anzuzeigen. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung durch den Kunden in Textform dem Anbieter zugeht.
(2) Stellt der Kunde einen Mangel fest, ist er verpflichtet, dem Anbieter die beanstandete Sache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen und für die Prüfung eine angemessene Frist einzuräumen. Bei Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bis zum Abschluss der Prüfung durch den Anbieter darf der Kunde nicht über die beanstandete Sache verfügen, dies heißt sie darf nicht geteilt, weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden.
(3) Bei begründeten Mängelrügen ist der Anbieter berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) zu bestimmen.
(4) Bei unberechtigten Mängelrügen hat der Kunde die dem Anbieter dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen, sofern der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem Verantwortungsbereich liegt.
(5) Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 438 Abs. 3 BGB (arglistiges Verschweigen), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorsieht.
(6) Beim Kauf gebrauchter Sachen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden nach § 437 BGB insgesamt ausgeschlossen.
9. Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Haftung aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie, Verletzungen von Kardinalpflichten sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten als Kardinalpflichten solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut und vertrauen darf.
(2) Im Falle einer Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Dies gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Falle einer Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Dies gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
10. Datenschutz
(1) Der Anbieter erhebt personenbezogenen Daten des Kunden, wie den vollständigen Namen, die gültige E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer sowie solche Informationen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung und/oder Erfüllung und Abwicklung eines Vertrages notwendig sind. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt, um den Kunden als Ansprechpartner identifizieren zu können, zur Korrespondenz mit dem Kunden, um die Anfrage des Kunden ordnungsgemäß zu bearbeiten und den Kunden über Produkte und Dienstleistungen informieren zu können, zur Erfüllung und Abwicklung der von dem Kunden erteilten Aufträge und/oder Bestellung sowie zur Rechnungstellung.
(2) Die von dem Lieferanten erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, d.h. der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (z.B. aus HGB, AO) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, der Kunde hat in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1. S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogenen Daten des Kunden aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet, erfolgt dies auf der Rechtsgrundlage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Verarbeitet der Anbieter personenbezogenen Daten des Kunden zur Bearbeitung einer von dem Kunden an den Anbieter gestellten konkreten Anfrage und/oder zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Kunde ist, so ist Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(4) Der Kunde hat gegenüber dem Lieferanten das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 u. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), das Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO), das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (dies wäre das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht) sowie das Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters vereinbart, jedoch mit der Maßgabe, dass der Anbieter berechtigt ist, nach seiner Wahl Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorstehendes gilt nicht, soweit kraft Gesetzes ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
12. Schlussbestimmung
(1) Dieser Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung des Schriftformerfordernis. Elektronische Schriftform (E-Mail) ist ausreichend.
(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung durch eine geeignete und ausgewogene Regelung zu ersetzen, die, soweit rechtlich zulässig, so nah wie möglich an den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung herankommt. Das gleiche gilt, wenn die Parteien unbewusst zu einem bestimmten Sachverhalt dieser Vereinbarung keine Regelung getroffen haben; in diesem Fall gilt eine geeignete und ausgewogene Regelung mit dem Inhalt, den die Parteien im Hinblick auf den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie den Sachverhalt bedacht hätten.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung des Schriftformerfordernis. Elektronische Schriftform (E-Mail) ist ausreichend.
(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung durch eine geeignete und ausgewogene Regelung zu ersetzen, die, soweit rechtlich zulässig, so nah wie möglich an den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung herankommt. Das gleiche gilt, wenn die Parteien unbewusst zu einem bestimmten Sachverhalt dieser Vereinbarung keine Regelung getroffen haben; in diesem Fall gilt eine geeignete und ausgewogene Regelung mit dem Inhalt, den die Parteien im Hinblick auf den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie den Sachverhalt bedacht hätten.
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